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Über Wortpreise, Normseiten und Tagessätze: Wie werden Sprachdienstleistungen abgerechnet?

Haben Sie sich schon einmal gefragt, wie Sprachdienstleistungen eigentlich abgerechnet werden? Wissen Sie, was es mit Normzeilen, Wortpreisen und Tagessätzen usw. auf sich hat? Mit diesem Artikel möchte ich Ihnen helfen, sich im Dschungel der Abrechnungsarten besser zurecht zu finden.

Bei der Preisabstimmung mit ÜbersetzerInnen und DolmetscherInnen fallen verschiedene Dinge ins Gewicht: die Sprachkombination und die Fachlichkeit des Textes, die Lesbarkeit (z. B. Word-Datei oder handschriftlicher Brief), bestimmte Softwareanforderungen (z. B. bei der Übersetzung von Untertiteln oder Softwareprogrammen), die Deadline (Normal- oder Eilauftrag), Sonderleistungen (z. B. Anpassung des finalen Layouts oder Terminologiearbeit) usw.

Wichtig hierbei ist, dass Sie die Preisverhandlungen stets vor der Auftragserteilung führen und alle Elemente (z. B. Reisekosten für DolmetscherInnen) berücksichtigen, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.

Im Folgenden möchte ich Ihnen die gängigsten Abrechnungsarten kurz erläutern:

Normzeilen und Normseiten
Eine Normzeile besteht aus 50–55 Zeichen einschließlich Leerzeichen, wobei eine Normseite 30 Normzeilen umfasst. Meistens wird der Abrechnung der Zieltext zugrunde gelegt, in einigen Fällen kann aber auch der Ausgangstext herangezogen werden. Dies ist jedoch nur möglich, wenn der Ausgangstext in einem Format vorliegt, bei dem sich die Zeichen zählen lassen (z. B. Text in einer Word-Datei). Da die Zählung in Word nicht immer fehlerfrei ist, stehen für die Berechnung der Zeilen und der anschließenden Preisermittlung verschiedene Programme zur Verfügung, zum Beispiel „PractiCount“.

Wortpreise
In vielen, vor allem englischsprachigen Ländern werden Übersetzungen eher nach Wortpreisen als nach Normzeilen berechnet. Hierbei wird üblicherweise die Wortzahl des Ausgangstextes als Berechnungsgrundlage verwendet. Dies ist jedoch aufgrund der langen zusammengesetzten Wörter im Deutschen nicht immer ideal (z. B. Wochenstundenentlastungsbereinigungsverordnung).

Stundensätze
Bei bestimmten Arten von Übersetzungen können auch Stundensätze verlangt werden, zum Beispiel bei kreativen Transkreationen, Slogan-Übersetzungen, einer finalen Textprüfung usw. Der Grund dafür ist, dass die kreative Leistung eines Sprachdienstleisters sich nicht in den Wortpreisen widerspiegeln kann, weshalb die benötigte Zeit für einen Auftrag in Rechnung gestellt wird. Hierbei werden in der Regel übliche Stundensätze für FreiberuflerInnen veranschlagt.

Tagessätze
Haben Sie schon einmal ein Angebot von einem bzw. einer DolmetscherIn eingeholt? Vielleicht waren Sie überrascht, als Sie den hohen Tagespreis gesehen haben. In diesem Tagespreis ist jedoch nicht nur die reine Dolmetschleistung am Konferenz- oder Messetag enthalten, sondern auch die gesamte Vor- und Nachbereitung (Terminologie, Vorbereitung auf Präsentationen usw.). Dadurch stellen DolmetscherInnen sicher, dass die Kommunikation bei Ihrer Konferenz, Ihrem Messeauftritt oder Ihrer Betriebsführung reibungslos funktioniert. In diesen Tagessätzen nicht enthalten sind jedoch die möglichen Reise- und Unterbringungskosten von DolmetscherInnen. Sie werden gesondert in Rechnung gestellt.

Beglaubigte Übersetzungen und Dolmetschen bei Gerichten und Behörden
Allgemein beeidigte oder ermächtigte bzw. öffentlich bestellte DolmetscherInnen und ÜbersetzerInnen sind fachlich und eignungstechnisch geprüfte Sprachexperten, die vor einem Gericht einen allgemeinen Eid abgelegt haben. Hier kommt in vielen Fällen das Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG) zum Tragen, in dem die Preise für diese Dienstleistungen genau festgelegt sind. Bei editierbaren Texten (z. B. in Word oder Excel) gilt ein Preis von 1,80 EUR pro Normzeile; bei nicht editierbaren Texten (z. B. PDF oder Papierform) wird ein Preis von 1,95 EUR pro Normzeile veranschlagt. Weitere Informationen hierzu finden Sie im Gesetz selbst oder auf den Seiten des BDÜ unter www.bdue.de/der-beruf/beeidigte.

Haben Sie noch Fragen zur Preisgestaltung oder benötigen Sie ein maßgeschneidertes Angebot für Ihr Projekt? Dann freue ich mich auf Ihre Nachricht!

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